Prüfungsplanung

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) ist gemäß § 105 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Teil der allgemeinen Aufsicht des Landes beauftragt, die überörtliche Prüfung bei den Kommunen in NRW durchzuführen. Nach § 105 Abs. 4 GO NRW soll die überörtliche Prüfung in jeder Gebietskörperschaft alle fünf Jahre stattfinden.

 

Die Prüfungsplanung der gpaNRW ist nun für die nächsten fünf Jahre aktualisiert worden. Hieraus ergibt sich, wann die Prüfungen in den einzelnen Prüfungssegmenten (siehe nachfolgende Tabelle) in den Jahren 2022 bis 2025 voraussichtlich beginnen werden (Änderungen vorbehalten).