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Als Prüfanstalt bieten wir Städten, Gemeinden und Kommunen in NRW verschiedene Leistungen:

Interkommunale Zusammenarbeit - Gesamtbericht ist da!

Im Rahmen der vierten Prüfungsrunde der überörtlichen Prüfung in den kreisangehörigen Kommunen und Kreisen einschließlich der StädteRegion Aachen hat die gpaNRW eine landesweite Bestandserhebung zur Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) durchgeführt. Über einen Online-Fragebogen sowie ein standardisiertes Interview haben wir die örtlichen Projekte sowie die Erfahrungen und Einschätzungen zum Umgang mit IKZ systematisch gesammelt und ausgewertet. Die Umfrageergebnisse liegen jetzt im Gesamtbericht vor.

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Zwei der vielen guten Beispiele kurz vorgestellt

Es ist offiziell durch die gpaNRW bestätigt: Die Stadt Zülpich sowie die Gemeinde Brüggen sind gute Beispiele für kommunale Praxis.

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Nachhaltigkeit im kommunalen Prüfkatalog

Wie gelingt eine zukunftsfähige Steuerung mit dem Haushalt? Dies war die Leitfrage der digitalen Fachtagung der Landesarbeitsgruppe (LAG 21) zum Kommunalen Nachhaltigkeitshaushalt. Neben Einblicken der Stadt Bonn in die Ergebnisse aus anderthalb Jahren Arbeit im Modellprojekt stellte gpa-Präsident Michael Esken vor, wie das Thema Nachhaltigkeit in den Prüfungen der Landesbehörde ab 2025 umgesetzt wird.

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Körperliche Inventuren des Straßenvermögens sind für viele Kommunen herausfordernd

In vielen Kommunen liegen für das Straßenvermögen (Straßen, Wege und Plätze) oft nur die Ergebnisse der Erstinventur zur Eröffnungsbilanz vor. Laut § 91 GO NRW in Verbindung mit § 30 KomHVO NRW sind Kommunen jedoch verpflichtet, regelmäßige körperliche Inventuren durchzuführen. Viele Kommunen kommen dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nach. Dies ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen. Eine dauerhaft fehlende körperliche Inventur kann in der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen. In der Folge drohen aufsichtsrechtliche Konsequenzen.

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Praxisbericht zum Beratungsprojekt in Gelsenkirchen

„Ausgezeichnet konstruktiv“ beschreibt die Stadt Gelsenkirchen selber ihre öffentlichen Bauwerke, darunter das historische Hans-Sachs-Haus oder der Umbau ganzer Industrieareale. Für Projekte dieser Art wurde die Stadt mehrfach ausgezeichnet. Um die Bausubstanz dieser Vorzeige-Gebäude aber auch aller anderen öffentlichen Bauten zu erhalten, braucht es finanzielle Ressourcen für die Instandhaltung.
Die gpaNRW hat gemeinsam mit der Verwaltung in Gelsenkirchen die Prozesse für eine bessere Planung optimiert. 

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Haushaltssatzung 2025

Hier können Sie alle Informationen zur Haushaltssatzung 2025 der gpaNRW einsehen.

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Benutzungsgebührensatzung der gpaNRW ab 01.01.2025

Der Verwaltungsrat der gpaNRW hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 die Benutzungsgebührensatzung 2025 mit einer – auch Dank einer erhöhten Landeszuweisung – moderaten Gebührensteigerung beschlossen.  

Die Benutzungsgebührensatzung gilt ab dem 01.01.2025.

 

Hier können Sie die Benutzungsgebührensatzung einsehen. 

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Neue Verwaltungsgebührensatzung der gpaNRW ab 01.01.2025

Der Verwaltungsrat der gpaNRW hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 eine Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.  

Die Verwaltungsgebührensatzung gilt ab dem 01.01.2025.

 

Hier können Sie die Verwaltungsgebührensatzung einsehen. 

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Neue Stellenausschreibung Prüfung und Beratung

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